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27.1.2023

Neues Vorsorgereglement gültig ab 01.01.2023

 

Auf den Januar 2023 haben wir unser Vorsorgereglement grundlegend neu gestaltet, das Design aufgefrischt und den Aufbau klarer strukturiert.
Die Anhänge Ergänzende Bestimmungen und das Kostenreglement wurden ebenfalls überarbeitet.

 

Wesentliche Änderungen im Vorsorgereglement

  • Anlehnung an die Gesetzesgrundlage BPVG: Sämtliche Begriffe werden 1:1 aus dem Gesetz übernommen.

  • Definition und Festlegung des Jahresendzinssatzes sowie des unterjährigen Zinssatzes.

  • Neue Bezeichnungen für Rententypen (z.B. Verwitwetenrente anstatt Lebenspartnerrente; Alterskinderrente anstatt Pensioniertenkinderrente).

  • Ab 2023 können Neurentner die Jahresrente auf 14 Teilzahlungen aufteilen, wobei die 13. Teilzahlung am Ende des 1. Kalenderhalbjahres und die 14. Teilzahlung am Ende des 2. Kalenderhalbjahres erfolgt.

  • Aktualisierung der Übergangsbestimmungen.

Das neue Vorsorgereglement sowie die Anhänge finden Sie hier.

 

Bei Fragen hilft Ihnen unser Team gerne weiter.


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