Elternzeit – Meldung und Abwicklung im Online-Portal
Die Stiftung Sozialfonds unterstützt Arbeitgeber bei der korrekten Abbildung von Elternzeit. Dabei unterscheiden wir zwei Fälle:
1. Elternzeit am Stück (bis zu 2 Monate)
Wenn Arbeitgeber mit Mitarbeitenden eine zusammenhängende Elternzeit von maximal zwei Monaten vereinbaren, erfolgt die Meldung direkt im Online-Portal:
- Mutation «unbezahlter Urlaub» auswählen
- Beitragsart «2 – Risiko zu Lasten Arbeitnehmer / Elternzeit» angeben
Das System erstellt automatisch die entsprechenden Perioden für den Mitarbeitenden. Gleichzeitig wird die Rechnung für die Risikobeiträge korrekt verbucht.
Beispiel:
Ein Mitarbeitender bezieht Elternzeit vom 01.01.2026 bis 28.2.2026.
- Für diese Periode (Lohnsumme 10'000.-) werden nur Risikobeiträge belastet.
- Ab 01.03.2026 bis 31.12.2026 läuft die reguläre Beschäftigung mit einer Lohnsumme von 50'000.-
- Jahreslohn gesamt: 60'000.- davon 10'000.- nur Risiko und 50'000.- Sparen & Risiko.
2. Elternzeit in Teilen (stunden- oder tageweise)
Wird Elternzeit nicht am Stück, sondern in einzelnen Stunden oder Tagen bezogen, läuft die Abbildung zunächst über die Payroll des Arbeitgebers:
- Der Lohn des Mitarbeitenden wird für die bezogenen Elternzeitanteile jeweils gekürzt (unbezahlt).
- Sobald die aufgelaufenen Teilstücke einen Leistungsanspruch bei der Familienausgleichskasse (FAK) auslösen und dort abgerechnet wurden, kann der Arbeitgeber die ausgefallene Lohnsumme nachträglich an die Stiftung Sozialfonds melden (Online-Portal oder E-Mail).
- Auf dieser Basis berechnen wir die Risikobeiträge für die gemeldete Summe. Der Arbeitgeber kann diese Beiträge einmalig beim Mitarbeitenden in Abzug bringen.
Beispiel:
Ein Mitarbeitender bezieht über das Jahr verteilt mehrere Tage Elternzeit.
- Beschäftigungsperiode bleibt 01.01. – 31.12.2026.
- Der AHV-Lohn reduziert sich auf 50'000.- der versicherte Lohn bleibt jedoch bei 60'000.-.
- Aufteilung: 50'000.- Sparen & Risiko und 10'000.- nur Risiko (für die kumulierten Elternzeit-Tage).