Frühzeitige Pensions- / Alterseinkommensplanung
Je früher Sie mit der Pensionsplanung beginnen, desto leichter können Sie auf eine ungünstige Vorsorgesituation Einfluss nehmen. Folgendes Merkblatt vermittelt Ihnen Ansätze für eine systematische Pensionsplanung.
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Bezugsformen der Altersleistungen bei der Stiftung Sozialfonds
Bei der Stiftung Sozialfonds können die Altersleistungen als Altersrente, als einmaliger Kapitalbezug oder als Kombination der beiden Varianten bezogen werden.
Frühpension
Die Altersleistungen können frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr vorbezogen werden. Das ordentliche Rentenalter beträgt für Männer und Frauen bis Jahrgang 1957 Alter 64 und ab Jahrgang 1958 Alter 65. Bei der Altersrente wird der Umwandlungssatz pro vorbezogenes Jahr um je 0.15 Prozent gekürzt.
Aufschub der Altersrente
Der Bezug der Altersrente kann aufgeschoben werden, wenn die versicherte Person über das ordentliche Rentenalter hinaus weiterarbeitet und der Arbeitgeber sein Einverständnis gibt. Ein Aufschub ist bis zur Vollendung des 70. Altersjahres möglich. Bei der Altersrente wird der Umwandlungssatz pro aufgeschobenes Jahr um je 0.15 Prozent erhöht.