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Die Stiftung Sozialfonds bietet neben einem obligatorischen Vorsorgeplan fünf überobligatorische Pläne sowie individuelle Vorsorgelösungen an. Die Höhe Ihrer Vorsorgeleistungen ist unter anderem davon abhängig, welche Vorsorgelösung Ihr Arbeitgeber bei der Stiftung Sozialfonds abgeschlossen hat.

Sie erhalten einmal jährlich einen Vorsorgeausweis. Diesem Ausweis können Sie detailliertere Informationen über Ihre persönlichen Vorsorgeleistungen entnehmen.

 

Folgende Leistungen und Beiträge sind vorgesehen:
 

Leistungen im Alter
Altersrente* 5,85% des Alterskapitals
Alterskinderrente 20% von der Altersrente
Verwitwetenrente 60% von der Altersrente
Alterskapital Individuell angespartes Kapital

*Der ordentliche Umwandlungssatz wird stufenweise bis ins Jahr 2028 um jährlich 0.10 % auf 5.55 % gesenkt - Siehe Ergänzende Bestimmungen E. 4.

 

Leistungen im Invaliditätsfall
  Obligatorischer Plan Überobligatorische Pläne
Invalidenrente 30% 30% - 60%
Invalidenkinderrente* 6% 6% - 10%
Beitragsbefreiung vollumfänglich versichert

*Leistungen in Prozent des versicherten Lohnes

 

Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall vor Altersrentenbeginn
  Obligatorischer Plan Überobligatorische Pläne
Verwitwetenrente* 20% 20% - 50%
Einfache Waisenrente* 6% 6% - 10%
Vollwaisenrente* 12% 12% - 20%
Todesfallkapital nicht garantiert garantiert, falls versichtert

*Leistungen in Prozent des versicherten Lohnes

 

 

WEITERE INFORMATIONEN
Merkblatt
Stiftung Sozialfonds |
St. Martins-Ring 73 |
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+423 375 09 09 |
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