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Fakten & Zahlen

 

Fakten und Zahlen per 31.12.2021  
Angeschlossene Betriebe 1'672
Anzahl Versicherte 8'989
Vorsorgekapitalien + tech. Rückst. (in CHF) 922.8 Mio.
Verwaltete Sparkapitalien (in CHF) 698.2 Mio.
Wertschwankungsreserve (in CHF) 183.3 Mio.
Verzinsung Sparkapitalien 4,0 %
Deckungsgrad 119,87 %
   
Bezüger von Altersrenten 770
Bezüger von Lebenspartnerrenten 141
Bezüger von Waisenrenten 34
Bezüger von Invalidenrenten 153
Bezüger von Invaliden-Kinderrenten 35

 

 

Verzinsung Vorjahre

Jahr Verzinsung
2021 4,0 %
2020 2,0 %
2019 2,5 % 

Deckungsgrad Vorjahre

Jahr Deckungsgrad
2021 119,87 %
2020 113,95 %
2019 112,32 %

 

 

Anlagenstrategie

Anlagekategorie Min. Strategie Max.
Liquidität 0 % 1 % 5 %
Obligationen CHF 13 % 16 % 19 %
Obligationen FW Global 16 % 20 % 24 %
Obligationen EM-Debt hedged in CHF 2 % 3 % 4 %
Aktien CH/FL 11 % 13 % 15 %
Aktien Ausland 10 % 12 % 14 %
Aktien Ausland hedged in CHF 4 % 6 % 8 %
Aktien Emerging Markets 2 % 3 % 4 %
Aktien Welt Small Cap 1 % 2 % 3 %
Immobilien Direktanlagen 5 % 10 % 15 %
Immobilien Ausland 0 % 9 % 10 %
Alternative Anlagen hedged in CHF 0 % 5 % 10 %
Total   100 %  

Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserven wurde durch den Stiftungsrat bei 20 Prozent festgelegt.

 

Anlageperformance 2022

  Monat Jahr (YTD)
Monate Performance Benchmark Performance Benchmark
Januar -1,92 % -2,41 % -1,92 % -2,41 %
Februar -1,59 % -1,98 % -3,48 % -4,34 %
März  0,05 %  0,06 % -3,44 % -4,28 %
April -1,54 % -2,28 % -4,93 % -6,46 %
Mai -1,04 % -0,88 % -5,91 % -7,28 %
Juni        
Juli        
August        
September        
Oktober        
November        
Dezember        

Die ausgewiesene Performance ist netto, d.h. sämtliche Vermögensverwaltungskosten und Quellensteuern sind darin enthalten.

 

 

Performance Vorjahre

Jahr Performance
2021 + 7,35 %
2020 + 2,84 %
2019 + 10,84 %
2018 - 4,14 %

 

Steuern

Quellensteuer

Auf Grund einer Änderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern sind wir verpflichtet, ab dem 01.01.2012 von Ihrem Alterskapital die Quellensteuer (QS) einzubehalten und an die Liechtensteinische Steuerverwaltung zu überweisen. Ausgenommen sind in Liechtenstein, der Schweiz, Österreich und Deutschland steuerpflichtige Personen.

Kurzfilm Erklärung 2. Säule
Quelle: Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP

 

Fragen & Antworten

Was bezweckt die betriebliche Personalvorsorge?

Die betriebliche Personalvorsorge (BPV) soll zusammen mit der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter ermöglichen. Das Obligatorium ist seit dem 1. Januar 1989 in Kraft.
 

Wer ist der betrieblichen Personalvorsorge unterstellt?

Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer, die einen Jahreslohn von mehr als 1/2 der maximalen einfachen Altersrente der AHV (CHF 13'920.-) erreichen.
 

Wann beginnt die Beitragspflicht?

Die Beitragspflicht beginnt bei Personen, die einen Jahreslohn von mindestens CHF 13'920.- erreichen. Für die Risikoversicherung (Todesfall- und Invaliditätsleistungen) beginnt sie am 1. Januar nach Vollendung der 17. Altersjahres. Für die Altersleistungen (Altersvorsorge) beginnt sie am 1. Januar nach Vollendung des 19. Altersjahres. Befristet angestellte Personen (Kurzaufenthalter etc.) bis maximal drei Monate sind nur risikoversicherungspflichtig.
 

Wann endet die Beitragspflicht?

Die Beitragspflicht endet in folgenden Fällen:

Austritt aus Betrieb (ab Austrittsdatum)

  • unter Mindestlohn (AHV-Jahreslohn fällt unter die Mindestlohngrenze von CHF 13'920.-)
  • Ordentliches Pensionsalter (Ende des Monats, in dem das ordentliche Rentenalter erreicht wird: Jahrgang 1957 und älter - 64 Jahre / Jahrgang 1958 und jünger - 65 Jahre) 
  • Unbezahlter Urlaub (ab Beginn der unbezahlten Absenz)
     

Sind Lehrlinge versicherungspflichtig?

Lehrlinge sind obligatorisch versicherungspflichtig, wenn sie das 17. Altersjahr vollendet haben und ein Jahreseinkommen von 13'920.- erreichen. Wenn Lehrlinge nicht obligatorisch versicherungspflichtig sind, sind diese bei der Stiftung Sozialfonds bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem das 20. Altersjahr erreicht wird, beitragsbefreit versichert. Im Falle einer vollen Invalidität erhält ein beitragsbefreiter Lehrling eine jährliche Invalidenrente von CHF 10'000.-.
 

Welcher Lohn ist zu versichern?

Versichert ist der Jahreslohn zwischen der minimalen AHV-Rente (CHF 13'920.-) bis zur 6-fachen minimalen Altersrente (CHF 83'520.-). Krankenkassen- und Unfalltaggelder sind nicht beitragspflichtig.
 

Können bei der Stiftung Sozialfonds auch überobligatorische Leistungen versichert werden?

Ja. Die Stiftung Sozialfonds bietet neben einem obligatorischen Vorsorgeplan fünf überobligatorische Pläne sowie individuelle Vorsorgelösungen an.

 

 

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