Was bezweckt die betriebliche Personalvorsorge?Die betriebliche Personalvorsorge (BPV) soll zusammen mit der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter ermöglichen. Das Obligatorium ist seit dem 1. Januar 1989 in Kraft.
Wer ist der betrieblichen Personalvorsorge unterstellt?
Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer, die einen Jahreslohn von mehr als 3/4 der maximalen einfachen Altersrente der AHV (CHF 20'880.-) erreichen.
Wann beginnt die Beitragspflicht?
Die Beitragspflicht beginnt bei Personen, die einen Jahreslohn von mindestens CHF 20'880.- erreichen. Für die Risikoversicherung (Todesfall- und Invaliditätsleistungen) beginnt sie am 1. Januar nach Vollendung der 17. Altersjahres. Für die Altersleistungen (Altersvorsorge) beginnt sie am 1. Januar nach Vollendung des 23. Altersjahres. Befristet angestellte Personen (Kurzaufenthalter etc.) bis maximal drei Monate sind nur risikoversicherungspflichtig.
Wann endet die Beitragspflicht?
Die Beitragspflicht endet am Monatsende des Geburtsmonats im 64. Altersjahr für Frauen und Männer.
Sind Lehrlinge versicherungspflichtig?Lehrlinge sind versicherungspflichtig, wenn sie das 17. Alterjahr vollendet haben und ein Jahreseinkommen von 20'880.- erreichen. Beim Sozialfonds sind Lehrlinge beitragsbefreit. Für Lehrlinge ist eine jährliche Invalidenrente von CHF 10'000.- versichert. Als Lehrlinge gelten Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Altersjahres, sofern ihr Einkommen weniger als 20'880.- beträgt.
Welcher Lohn ist zu versichern?Versichert ist der Jahreslohn zwischen der minimalen AHV-Rente (CHF 13'920.-) bis zur 6-fachen minimalen Altersrente (CHF 83'520.-), sofern der Lohn höher als 3/4 der max. AHV-Altersrente ist. Der höchstversicherbare Lohn beträgt CHF 69'600.-. Dies entspricht dem sogenannten koordinierten Lohn. Krankenkassen- und Unfalltaggelder sind nicht beitragspflichtig.
Was ist der Freibetrag bzw. der Koordinationsabzug?Um den massgebenden Lohn für die Pensionskasse zu berechnen, wird der Freibetrag von CHF 13'920.- (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%, ansonsten anteilmässig) vom Jahreslohn abgezogen. Der Freibetrag berücksichtigt die von der AHV abgedeckten Leistungen.
Wann muss die Pensionskasse Renten ausrichten?Die Leistungen der Pensionskasse werden in der Regel nur erbracht, wenn das Schadenereignis infolge von Krankheit eingetreten ist.
Welche Leistungen erbringt die obligatorische Pensionskasse?
Die Leistungen werden in Prozenten des versicherten Jahreslohnes bei Eintritt eines Schadenfalles errechnet.
| in % |
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Todesfall-Leistungen |
| 20 |
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Lebenspartnerrente (18% obligatorisch) |
| 6 |
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Einfache Waisenrente |
| 12 |
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Vollwaisenrente |
| - |
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Todesfallkapital = vorhandenes Altersguthaben |
| in % |
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Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit |
| 30 |
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Vollinvalidenrente |
| 8 |
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Rente zur Fortführung der Altersvorsorge |
| 6 |
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Invalidenkinderrente |
| - |
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Beitragsbefreiung für die Risikoversicherung |
Können bei der Stiftung Sozialfonds auch überobligatorische Leistungen versichert werden?Ja. Wir unterbreiten Ihnen gerne einen auf Ihre Bedürfnisse angepassten Vorschlag.