Auszahlung Alterskapital infolge endgültigem Verlassen Liechtenstein und Schweiz
Grundsatz
Das Altersvorsorgeguthaben kann auf Antrag ausbezahlt werden, wenn der Wirtschaftsraum Fürstentum Liechtenstein / Schweiz endgültig verlassen wird bzw. die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird (Grenzgänger). Die Ausreise muss endgültig sein; ein nur vorübergehender Auslandaufenthalt genügt nicht.
1. In welches Land reisen Sie aus?
Beim Auszahlungsgrund "Endgültiges Verlassen Liechtenstein und Schweiz" wird zwischen drei unterschiedlichen Konstellationen unterschieden (bitte entsprechendes anklicken):
1.1 Ausreise nach Österreich, Deutschland oder Spanien
1.2 Ausreise übrige EU-Staaten inkl. Norwegen oder Island
1.3 Ausreise aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (z. B. Brasilien, Australien etc.)
2. Ergänzende Angaben
Quellensteuer
1.1 Ausreise nach Österreich, Deutschland oder Spanien
Wenn Sie nach Österreich, Deutschland oder Spanien ausreisen, müssen Sie den Antrag auf „Auszahlung des Altersvorsorgeguthabens Endgültiges Verlassen des Wirtschaftsraumes FL – CH bei Ausreise nach Österreich, Deutschland oder Spanien“ ausfüllen.
Der Auszahlungsgrund ist nur dann gegeben, wenn Sie nicht weiterhin obligatorisch gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität in der entsprechenden Rentenversicherung versichert werden.
Antragsformular
Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular ist mit den entsprechenden Beilagen bei der Stiftung Sozialfonds, Essanestrasse 152, 9492 Eschen einzureichen. Alle notwendigen Beilagen sind auf dem Antragsformular vermerkt.
Antrag auf Auszahlung wegen Verlassen des Wirtschaftsraumes (FL/CH)
Zusatzformular (ebenfalls einzureichen)
Die Abklärung der Sozialversicherungspflicht in AT, DE oder ES erfolgt durch die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht. Diesbezüglich bitten wir Sie, je nach Ausreiseziel folgende Zusatzformulare auszufüllen und direkt an die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht zu senden:
Zusatzformular für die Abklärung der Sozialversicherungspflicht in AT
Zusatzformular für die Abklärung der Sozialversicherungspflicht in DE
Zusatzformular für die Abklärung der Sozialversicherungspflicht in ES
Zustelladresse Zusatzformular:
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Versicherungen und Vorsorgeaufsicht, Postfach 279, LI-9490 Vaduz
1.2 Ausreise übrige EU-Staaten inkl. Norwegen oder Island
Wenn Ihr Ausreiseziel innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, Norwegen oder Island liegt, aber nicht in Österreich, Deutschland oder Spanien, benötigen wir den Antrag auf
„Auszahlung der Altersvorsorgeguthabens Endgültiges Verlassen des Wirtschaftsraumes FL – CH übrige Länder“.
Der Auszahlungsgrund ist nur dann gegeben, wenn Sie nicht weiterhin obligatorisch gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität in der entsprechenden Rentenversicherung versichert werden.
Antragsformular
Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular ist mit den entsprechenden Beilagen bei der Stiftung Sozialfonds, Essanestrasse 152, 9492 Eschen einzureichen. Alle notwendigen Beilagen sind auf dem Antragsformular vermerkt.
Antrag auf Auszahlung wegen Verlassen des Wirtschaftsraumes (FL/CH)
1.3 Ausreise aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (z. B. Brasilien, Australien etc.)
Wenn Ihr Ausreiseziel ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, Norwegen oder Island liegt, ist der Antrag auf „Auszahlung der Altersvorsorgeguthabens Endgültiges Verlassen des Wirtschaftsraumes FL – CH übrige Länder“ einzureichen.
Antragsformular
Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular ist mit den entsprechenden Beilagen bei der Stiftung Sozialfonds, Essanestrasse 152, 9492 Eschen einzureichen. Alle notwendigen Beilagen sind auf dem Antragsformular vermerkt.
Antrag auf Auszahlung wegen Verlassen des Wirtschaftsraumes (FL/CH)
Quellensteuer
Auf Grund einer Änderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern sind wir verpflichtet, ab dem 01.01.2012 von Ihrem Alterskapital die Quellensteuer (QS) einzubehalten und an die Liechtensteinische Steuerverwaltung zu überweisen. Ausgenommen sind in Liechtenstein, der Schweiz und Österreich steuerpflichtige Personen.
Bei Steuerfragen wenden Sie sich bitte an die Steuerbehörde an Ihrem Wohnsitz oder an die Liechtensteinische Steuerverwaltung in Vaduz, Tel. 00423 / 236 68 07.